Gesetze / Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

ErbStG

§ 11 Bewertungsstichtag

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

SteuerrechtBund172 Entscheidungen

Für die Wertermittlung ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend.

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